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Bilz - Statuten Art. 1 Name Der "Bilz-Wander-Club" ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB. Art. 2 Zweck Zweck ist die Freizeit sinnvoll und kreativ zu gestalten. Art. 3 Mitgliedschaft Mitglieder des Vereins können alle werden, welche sich für den Vereinszweck einsetzen wollen. Die Anmeldung kann durch bezahlte Bierrunden erkauft werden. Ein Vereinsaustritt ist nicht möglich. Art. 4 Mittel Die finanziellen Mittel bestehen aus den freiwilligen Beiträgen von Mitgliedern und den Beiträgen Dritter. Art. 5 Frauen Auf der alljährlichen Bilz-Tour darf keine mit einem "Bilzni" verheiratete, verlobte oder anvertraute Frau die Tour begleiten. Art. 6 Nachtruhe Auf der Bilz-Tour nicht vor 22.00 Uhr! In Extremfällen kann der "Altenrat" über eine Ausnahmeregelung entscheiden.  
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