Bilz - Statuten
Art. 1 Name
Der "Bilz-Wander-Club" ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein im
Sinne von Art. 60 ff des ZGB.
Art. 2 Zweck
Zweck ist die Freizeit sinnvoll und kreativ zu gestalten.
Art. 3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können alle werden, welche sich für den Vereinszweck
einsetzen wollen.
Die Anmeldung kann durch bezahlte Bierrunden erkauft werden.
Ein Vereinsaustritt ist nicht möglich.
Art. 4 Mittel
Die finanziellen Mittel bestehen aus den
freiwilligen Beiträgen von Mitgliedern und den
Beiträgen Dritter.
Art. 5 Frauen
Auf der alljährlichen Bilz-Tour darf keine mit
einem "Bilzni" verheiratete, verlobte oder
anvertraute Frau die Tour begleiten.
Art. 6 Nachtruhe
Auf der Bilz-Tour nicht vor 22.00 Uhr! In Extremfällen kann der "Altenrat" über
eine Ausnahmeregelung entscheiden.
Der Bilz Wanderclub;
Die Bilznis sind sportlich aktiv, naturliebend, gesellig und legen Wert auf
Kameradschaft. Der Name Bilz-Wandergruppe ist vom gleichnamigen alkoholfreien Bier
der Brauerei Cardinal abgeleitet.
Im Winter 1982 griffen Töm und Tinu die Idee auf, im Sommer 1983 eine
Überlebenswoche zu absolvieren. Sie sollte über möglichst wenig begangene Wege und
Pfade führen und hatte Selbstverpflegung und Übernachten im Freien als Grundsatz.
Für diese Überlebenswoche konnten noch Güst, Toni, Dani und Ruedi begeistert
werden. Diese sechs Bilznis sind die Gründer der Wandergruppe. Später gesellten sich
Hans, Andi, Haraldo, Bumä Ernst und Max dazu.